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Mittwoch, den 24. Februar 2016 um 15:25 Uhr
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Was hat sich bei Minijobs durch den Mindestlohn geändert und wer ist davon betroffen? Welche Beiträge übernimmt der Arbeitgeber bei Minijobs und wie kann man sich durch eigene Beiträge das volle Leistungspaket der Rentenversicherung sichern? Gelten bei Privathaushalten Besonderheiten? Wann liegt ein Midijob vor und was bedeutet dies für die Rente? Viele interessante Informationen zu diesem Thema gibt es bei einer Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz am 9. März um 17:30 Uhr, in Speyer, Eichendorffstraße 4-6.
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Dienstag, den 23. Februar 2016 um 14:37 Uhr
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Noch bis zum 31. März können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 gezahlt werden. Besonders wichtig ist dieser Termin für Versicherte, die mit freiwilligen Beiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sichern können. Denn bereits bei einer Lücke von einem Monat können sie den Anspruch verlieren. Aber auch Mindestversicherungszeiten können damit erfüllt werden und die spätere Rente erhöht sich.
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Dienstag, den 23. Februar 2016 um 14:33 Uhr
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Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG 2) erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, sind nach einer rechtskräftigen Entscheidung des 3. Senats des Landessozialgerichts im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich auch dann vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen, wenn sie sich bereits sechs Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben.
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Dienstag, den 23. Februar 2016 um 11:26 Uhr
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Gefördert vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie und dem Jobcenter Vorderpfalz startete die Dienstleistungszentrum Handwerk GmbH (DLZ) zu Beginn dieses Jahres ein Projekt, mit dessen Hilfe Flüchtlinge und Zuwanderer bei Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel und Dienstleistung eine Beschäftigung finden können. In diesem Zusammenhang führte der „Durchblick“ am vergangenen Mittwoch in Ludwigshafen ein informelles Gespräch mit Hauptgeschäftsführer Rainer Lunk und dem Abteilungsleiter Projektförderung, Christian Mohr.
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Montag, den 22. Februar 2016 um 15:25 Uhr
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Die Bundesagentur für Arbeit hat zu Unrecht einem gelernten Mauerer, der zuvor in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand, die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I) im Anschluss an eine darauffolgende befristete Beschäftigung verweigert. Das hat das SG Speyer mit Urteil vom 17.02.2016 (Az.: S 1 AL 63/15) entschieden. Der Kläger war als Maurer bei einem 50 km von seinem Wohnort entfernten Arbeitgeber tätig. Diese unbefristete Beschäftigung kündigte der Kläger und arbeitete unmittelbar anschließend in einem Betrieb in der Nähe seines Wohnortes. Dieses Arbeitsverhältnis war allerdings von Anfang an auf zunächst zwei Monate befristet gewesen. Danach meldete sich der Kläger arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld.
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Montag, den 15. Februar 2016 um 15:24 Uhr
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Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. spricht sich gegen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Flüchtlinge bei regulären Arbeitsverhältnissen aus. "Sobald eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ein Minijob aufgenommen wird, muss der Mindestlohn gelten. Jede andere Regelung würde den sozialen Frieden in der Gesellschaft stören. Es darf nicht der Eindruck entsteht, dass die Flüchtlinge zum Drücken der Löhne missbraucht werden. Allerdings sollte die Möglichkeit eines einjährigen Praktikums mit einer Vergütung unter dem Mindestlohn geschaffen werden", so die Präsidentin des Bund der Selbständigen Liliana Gatterer.
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Montag, den 15. Februar 2016 um 14:10 Uhr
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Das Polizeipräsidium Rheinpfalz bietet in Kooperation mit der Berufsbildenden Schule Wirtschaft II Ludwigshafen am Samstag, dem 20.02.2016 wieder ein Bewerbertraining für das Auswahlverfahren bei der Polizei an. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr mit einer kurzen Einführung, danach erhalten Interessenten einen Einblick in die verschiedenen Bestandteile von Eignungstests. Aus erster Hand werden an mehreren Stationen Hinweise zur Vorbereitung gegeben. Mit Übungsaufgaben und in kurzen Bewerbungsgesprächen kann der "Ernstfall" geprobt werden. Außerdem besteht die Gelegenheit, sich über die beruflichen Perspektiven bei der Polizei zu informieren.
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Dienstag, den 26. Januar 2016 um 12:04 Uhr
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Studierende haben in Rheinland-Pfalz ab sofort die Möglichkeit, auf ihre Leistungen aus der Hochschule aufzubauen, wenn sie aus dem Studium ins Berufsleben wechseln möchten. Diese Option bieten die Industrie- und Handelskammern (IHKs) im Land an. Unter bestimmten Voraussetzungen können damit Studienaussteiger aus höheren Semestern direkt zu einer Fortbildungsprüfung, wie etwa zum Fachwirt oder zum Industriemeister, zugelassen werden. Damit wollen die IHKs Studierenden für den Fall eines Studienabbruchs einen attraktiven Weg ins Berufsleben ebnen.
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