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Haßloch: Einigung bei Schiedsverfahren: Gerhard Postel verzichtet auf Klage gegen Karin Hurrle
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HAßLOCH | Haßloch Aktuell
Do., den 22. Jul. 2010 um 11:09 Uhr
Einen Teilerfolg konnte am vergangenen Wochenende die ehemalige Vorsitzende des in Insolvenz gegangenen "Förderkreises Offener Kanäle Rheinland-Pfalz", Karin Hurrle, bei einem Schiedsverfahren mit dem 3. Beigeordneten der Gemeinde Haßloch, Gerhard Postel (FWG), verbuchen, wie sie in einer Presseerklärung mitteilt.

Ein seit längerer Zeit schwelender Rechtsstreit den zwischen Gemeindewerken Haßloch  und dem ehemaligen Förderkreis Offener Kanäle drohte, in die nächste Runde zu gehen.  Postel hatte der ehemaligen Vorsitzenden des Vereins Karin Hurrle (Unabhängige) eine private Klage angedroht. "Der Beigeordnete zog bei bei dem Schiedsverfahren unter Vorsitz des 1. Beigeordneten Lothar Lorch (CDU) und der Mitwirkung beider Anwaltsvertreter und auf deren Anraten seine Klage zurück", schreibt Hurrle.
Wie Karin Hurrle weiter mitteilt, resultiere der Rechtsstreit aus einer Rückforderung der Gemeindewerke Haßloch in Höhe von 500 Euro aus dem Jahre 2005, die mit Zustimmung des Aufsichtsrates im November 2008 auf dem Klageweg vom Förderkreis zurück verlangt wurde.
Die 500 Euro nebst Zinsen habe man bereits im Juli 2009 nach einem Urteil des Neustadter Amtsgericht zurückgezahlt, so Hurrle weiter.
Um die Vereinsmitglieder vor persönlichem Schaden zu bewahren, hatte die ehemalige Vorsitzende Karin Hurrle am 10.7.2009 einen Insolvenzantrag gestellt, der mangels Masse abgelehnt wurde.
Dennoch habe Karin Hurrle privat sechs Ordnungswidrigkeitsverfahren hinnehmen müssen, wobei sich die Gesamtkosten mittlerweile auf etwa 20.000 Euro hinbewegten.
Die Begründungen des gegnerischen Anwaltes in diesen Ordnungswidrigkeitsverfahren seien „hanebüchen“ gewesen, sagte Hurrle und hätten mit der Ordnungswidrigkeit überhaupt nichts mehr zu tun gehabt. So habe zum Beispiel der gegnerische Anwalt in seiner Begründung beispiesweise angeführt, dass Hurrle der politischen Gruppierung  „Die Unabhängigen“ angehöre oder dass sie sich im Verein gegen Rechtsmissbrauch engagiere, sich mit dem § 339 der Rechtsbeugung befasse.
Sie glaube immer noch "an unseren Rechtsstaat" und sei sicher, dass die Entscheidung über dieses Verfahren beim Frankenthaler Landgericht zu einem positiven Ergebnis führe, meint Hurrle. (spa)

 

 

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