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Mittwoch, den 18. Juni 2014 um 10:54 Uhr
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Zur Rentenanpassung am 1. Juli steigen auch die Freibeträge bei Renten wegen Todes. Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner sowie volljährige Waisen dürfen dann mehr dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die neuen Freibeträge liegen für Witwen, Witwer oder eingetragene Lebenspartner bei monatlich 755,30 Euro (bisher 742,90 Euro) und für Waisen bei monatlich 503,54 Euro (bisher 495,26 Euro).
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Donnerstag, den 12. Juni 2014 um 10:53 Uhr
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Zum bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. Juni machen die Malteser Speyer auf das möglicherweise lebensrettende kleine Gerät aufmerksam. „In Kombination mit unserem Hausnotrufgerät sorgt der Rauchmelder gerade bei älteren Menschen für doppelte Sicherheit in den eigenen vier Wänden“, erklärt Jürgen Kunz von den Maltesern. Die meisten Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden – laut Forum Brandrauchprävention e.V. sind es rund 70 Prozent. Gefährlich sei dabei nicht so sehr das Feuer, sondern vielmehr der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung.
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Mittwoch, den 11. Juni 2014 um 12:25 Uhr
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Viele Autofahrer haben sich gewundert, als sie Post vom Zoll bekommen haben, oder zweifeln gar an der Seriosität des Schreibens. Tatsächlich ist nun der Zoll für das Eintreiben der Kfz-Steuer zuständig und übernimmt die Aufgaben von den Landesfinanzbehörden. Bis Ende Juni werden schrittweise die Daten der etwa 58 Millionen Fahrzeuge von den Ländern auf den Bund übertragen, in Rheinland-Pfalz läuft die Umstellung seit April.
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Dienstag, den 10. Juni 2014 um 12:18 Uhr
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Kinder haben mit dem Tod viel weniger Berührungsängste als Erwachsene glauben. Das ist das Ergebnis eines bundesweiten Modellprojektes, das die Malteser unter wissenschaftlicher Begleitung in den vergangen vier Jahren durchgeführt haben. „Kinder wünschen sich wahrhaftige, authentische Helfer, die ‚echte‘ Erfahrungen mit Sterben und Tod gemacht haben und mit denen sie reden können“, fasst der Geschäftsführende Vorstand des Malteser Hilfsdienstes, Karl Prinz zu Löwenstein, die Ergebnisse zusammen.
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Mittwoch, den 04. Juni 2014 um 10:21 Uhr
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Zum 13. Juni tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft, durch das sich zahlreiche Änderungen für Unternehmen ergeben. Es umfasst Verträge, bei denen der Kunde wegen der Art des Zustandekommens des Vertrages nach Ansicht des Gesetzgebers besonders schutzbedürftig ist, etwa bei Haustür- und Online-Geschäften. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin.
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